Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 7 L 756/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; Fehlende Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs wegen Fahrens unter Drogeneinfluss; Erforderlichkeit der Einholung eines medizinischen Gutachtens zur Feststellung der Ungeeignetheit
- mpu-intensiv.de
Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung - Antrag eines Cannabis-Konsumenten auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung erfolglos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 7 L 756/07
Das Erreichen dieses Grenzwertes ist nämlich für die Annahme relevanten Cannabiseinflusses erforderlich, aber auch ausreichend, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 16 B 1392/05
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 7 L 756/07
Ausgangspunkt der Betrachtung ist im vorliegenden Fall, dass der Antragsteller am 6. November 2006 ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und dadurch bewiesen hat, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 15. Dezember 2003 - 19 B 2493/03 - und 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - 19 B 2493/03
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 7 L 756/07
Ausgangspunkt der Betrachtung ist im vorliegenden Fall, dass der Antragsteller am 6. November 2006 ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und dadurch bewiesen hat, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 15. Dezember 2003 - 19 B 2493/03 - und 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -.